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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen Procurator Immobilienmanagement und dem Auftraggeber/ Empfänger gelten die nachfolgenden AGB:

 

Bei aller Sorgfalt können wir keine Gewähr dafür übernehmen, dass alle Angebotsangaben richtig sind, und das Objekt im Augenblick des Zuganges dieser Offerte noch verfügbar ist. Behandeln Sie den Inhalt bitte vertraulich, und geben Sie ohne unser Einverständnis weder das Angebot noch Einzelheiten daraus an Dritte weiter. Verstößt der Empfänger hiergegen und schließt darauf der Dritte einen Vertrag, der durch die Weitergabe unserer Angaben entstanden ist, so schuldet der Empfänger die Provision, als wenn er den Vertrag selbst abgeschlossen hat. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von diesem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer/ Vermieter direkt in Verbindung setzen.

 

Vorkenntnis: Ist ein Objekt bereits von anderer Seite dem Empfänger angeboten worden, ist er verpflichtet, dies innerhalb von fünf Tagen, unter Bekanntgabe der Quelle, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Bekanntgabe nicht fristgemäß, so erkennt der Empfänger den Nachweis des anbietenden Maklers an.

 

Unser Provisionsanspruch entsteht sobald aufgrund unseres Nachweises, bzw. unserer Vermittlung, ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist, Mitursächlichkeit genügt.

 

Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz (Grundstücke, Gebäude, Gewerbe- und Industrieobjekte, Eigentumswohnungen, Kapitalanlagen etc.) sind vom Käufer 5 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer an Procurator Immobilienmanagement zu zahlen.

Sollten die Parteien sich auf ein Vorkaufsrecht (Option) einigen, gleichwohl ob als Bestandteil eines Mietvertrages oder einer Absichtserklärung (auch Letter of Intent - LoI) und wird dieses ausgeübt, dann ist für den Gegenstand der Option ebenfalls die oben genannte Provision zu entrichten.

 

Gewerbevermietung (Miet- und Pachtverträge): Für die Vermittlung bzw. den Nachweis des Objektes berechnen wir dem Mieter oder dem im Interesse des Mieters handelnden Empfänger dieses Angebotes eine Provision, die sich nach der Vertragslaufzeit richtet, in Höhe von: Bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 59 Monaten: 3,0 Bruttomonatsmieten, bei Verträgen ab 60 bis 119 Monaten: 3,5 Bruttomonatsmieten, bei Verträgen ab 120 Monaten: 4 Bruttomonatsmieten. Ein vereinbarter Optionszeitraum gilt als Teil der vereinbarten Mietzeit. Berechnungsgrundlage der Bruttomonatsmiete: Nettomonatsmiete zzgl. Betriebs- und Nebenkosten, sowie der gesetzlich gültigen MwSt.

Enthält der Miet- oder Pachtvertrag die Option, zusätzliche/ weitere Flächen anzumieten/ anzupachten, so entsteht bei der Ausübung dieser Option eine Provision nach Maßgabe vorstehender Regelung. Zusätzlich gilt: Bei Verträgen mit einer Laufzeit ab 240 Monaten werden individuelle Konditionen zwischen den Parteien ausgehandelt.

Gewährte mietfreie Zeiten und andere Incentives bleiben bei der Berechnung des Provisionsanspruches unberücksichtigt.

 

Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken und auch wenn dieser über eine Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaft oder eine dem Angebotsempfänger angeschlossene Firma getätigt wird.

 

Unser Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit dem Abschluss des Vertrages nach Rechnungszugang an Procurator Immobilienmanagement zu zahlen. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen, gemäß BGB §288 Abs. 2, in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz p.a. erhoben.

 

Procurator Immobilienmanagement ist am Vertragsabschluss, am Entwurf, sowie der Ausfertigung zu beteiligen. Der Makler ist uneingeschränkt berechtigt, auch provisionspflichtig, für den anderen Vertragsteil tätig zu sein.

 

Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z. B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages, anstelle eines Mietvertrages, Erwerb aus Vergleichs- oder Konkursmasse, Erwerb einer Unternehmensbeteiligung oder von Teilen des Unternehmens bzw. des Objektes, anstelle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Gesamtobjektes).

 

Die aufgeführten Geschäftsbedingungen sind Ausgangspunkt für alle Geschäftsverhandlungen mit Procurator Immobilienmanagement und gelten als verbindlich. Mit dem Empfang der Offerte treten die Geschäftsbedingungen in Kraft. Anderweitige Regelungen müssen schriftlich fixiert werden und bedürfen des Einverständnisses der Firma Procurator Immobilienmanagement.

 

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Da wir uns bei den Angaben auf die Informationen Dritter stützen müssen, haftet die Firma Procurator Immobilienmanagement nicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus Zeitverzögerung, Objektmängel oder Nichtzustandekommen des Miet-/ Pacht- oder Kaufvertrages ergeben, sowie für Irrtümer, die sich auf Objektdaten beziehen.

 

Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, auch für solche, die ihren Wohn- und Geschäftssitz im Ausland haben, ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Für die Abwicklung des Vertrages gilt deutsches Recht.

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